Sicherheitsbeleuchtung

Die Notwendigkeit einer Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung kann sich aus unterschiedlichen Aspekten ergeben. Als Grundlage dient die Baugenehmigung, die festlegt, um welche Art von Gebäude und Gebäudeklasse es sich bei dem zu errichtenden Gebäude handelt. Aus der Baugenehmigung und dem dazugehörigen Brandschutzkonzept ergeben sich die jeweils anzuwendenden Verordnungen. Nur bei der Errichtung einer reinen Arbeitsstätte kann gemäß ASR A1.3 wie folgt verfahren werden: „Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.“

Beispielhaft sind hier einige der wichtigsten Bestimmungen aufgeführt. Als nationale Vorschrift in Deutschland ist im Wesentlichen die Arbeitsstättenverordnung von 2004 heranzuziehen sowie die zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3, ASR A2.3 und ASR 3.4/3. Das Baurecht der Länder gibt weitere verbindliche Vorgaben zur Einrichtung einer Sicherheitsbeleuchtung. Zu beachten ist ebenfalls die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie, kurz MLAR.

Quelle: RP Group

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